allgemeine Versteigerungsbedingungen

  

1.    Allgemeines

Veranstalter der Versteigerung ist

Erdwig Holste

Auktionen u. Immobilien GmbH

La Bazoge 28

27327 Martfeld    

Er versteigert die angebotenen Gegenstände und Sachen im Namen und für Rechnung der Beschicker.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Syke.

 

2.    Versteigerung

Die zur Versteigerung kommenden Artikel können vor der Versteigerung besichtigt werden, sie sind nummeriert und in der ausliegenden  Liste aufgeführt.

Das Ausbieten der Sachen und Gegenstände erfolgt in Euro.

Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird.

Falls Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlags, die sofort geltend zu machen sind, entstehen, kann das Angebot nach Entscheidung des Versteigerers wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.

Falls der Käufer den Kaufzettel nicht unterschreibt oder während der Versteigerung zu erkennen gibt, dass er die Artikel nicht abnimmt, kann die Position nach Ermessen des Versteigerers nochmals versteigert werden.

 

Vorgebote die im Vorfeld der Auktion abgeben werden sind rechtsverbindlich.  

Die Vorbieter die den Zuschlag erhalten werden telefonisch oder  per e mail  benachrichtigt. Die Bezahlung der ersteigerten Artikel  hat unverzüglich zu erfolgen. Die Abholung und der Versand ist mit dem Versteigerer zu klären. Der Versand oder die Speditionskosten gehen zu Lasten des Käufers.    

 

3.    Abrechnung und Bezahlung

Die Bezahlung des Kauf-bzw Zuschlagpreises plus dem jeweiligen Aufgeld (prozentuale Regelung) ist sofort fällig und umgehend zu entrichten, dies ist im Anschluss der Auktion oder in angesagten Pausen möglich.

Bei der auf dem Versteigerungsplatz eingerichteten Kasse ist der Rechnungsbetrag in bar oder per Scheck zu zahlen.
Eine Scheck-Sperrung ist ausgeschlossen.

Der  Versteigerer ist berechtigt die Forderungen der Beschicker mit den Käufern abzurechnen  und offene Forderungen gerichtlich einziehen zu lassen.


Der Rechnungsbetrag wird wie folgt berechnet:

 

  1. Zuschlagspreis bis zu € 1.000,-

+ 12% Aufgeld /  Faktor 1,14

+ 19 % Mehrwertsteuer auf das Aufgeld 

Beispiel für Abrechnung

Zuschlagspreis                      100,00 Euro

12% Aufgeld                           12,00 Euro

19% MwSt auf Aufgeld              2,28 Euro

Abrechnungspreis               114,28 Euro

 

 

  1. Zuschlagspreis bis zu € 3.000,-

+ 10% Aufgeld /  Faktor 1,119

+ 19 % Mehrwertsteuer auf das Aufgeld

Beispiel für Abrechnung

Zuschlagpreis                      2520,00 Euro

10 % Aufgeld                       252,00 Euro

19 % MwSt auf Aufgeld           47,88 Euro

Abrechnungspreis           2.819,88 Euro

 

 

  1. Zuschlagspreis bis zu € 10.000,-

+ 7% Aufgeld /  Faktor 1,083

+ 19 % Mehrwertsteuer auf das Aufgeld

Beispiel für Abrechnung

Zuschlagpreis                      6825,00 Euro

7% Aufgeld                            477,75 Euro

19% MwSt auf Aufgeld           90,77 Euro

Abrechnungspreis           7.393,52 Euro

 

 

  1. Zuschlagspreis ab € 10.001,-

+ 5% Aufgeld /  Faktor 1,058

+ 19 % Mehrwertsteuer auf das Aufgeld

Beispiel für Abrechnung

Zuschlagpreis                12.000,00 Euro

5% Aufgeld                         600,00 Euro

19 % MwSt auf Aufgeld       114,00 Euro

Abrechnungspreis      12.714,00 Euro

 

 

4.    Haftung

Alle Sachen werden in dem Zustand versteigert, wie sie zuvor besichtigt worden sind.

Für Vollständigkeit und Funktion wird vom Veranstalter, Versteigerer und Beschicker keine Gewähr übernommen.
Der Veranstalter und der Versteigerer übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die an Personen und Sachen während des Veranstaltungstages entstehen.

 

5.    Abnahme und Gefahrenübergabe

Mit dem Zuschlag geht nach den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn die Sache zunächst noch in Gewahrsam des Veranstalters verbleibt.

 

Grundsätzlich kann die Ware erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt bzw ausgeliefert werden, hierfür ist ein Beleg notwendig!

 

Die erworbenen Sachen müssen am Auktionstag abgenommen sein, andernfalls bleiben sie auf Kosten und Gefahr des Käufers stehen. Die Abholung kann auch nach gesonderter Absprache erfolgen. Abholtermine werden bekannt gegeben.


Die ersteigerten Sachen werden nur gegen Vorlage eines quittierten Ausgabenbeleges freigegeben.

Bei Zuschlägen auf Vorgebote, die nicht am Versteigerungstag abgeholt werden, wird der erworbene Artikel auf Wunsch des Käufers zu seinen Lasten versandt. 

 

6.    Reklamationen

Reklamationen sind unverzüglich an den Versteigerer zu richten, der sich mit dem Beschicker in Verbindung setzt.
 

7.    Änderungen der Veranstaltung

Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung behält sich der Versteigerer vor; sie werden zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

Jeder Bieter erklärt sich bei der Abgabe eines Gebots mit diesen Versteigerungsbedingungen einverstanden.

 

 

Martfeld, 01.08.2020

 

 

 

 

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27327 Martfeld

Telefon: 0172 9348884
Telefax:  04255-1401
E-Mail: info@hofauktion.de

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